|
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Bakouatours
Gültig ab 01.11.08 bis 31.10.09 |
|
1.
Zahlungsbedingungen
Bei der Anmeldung fallen folgende Kosten pro Person
an:
-
·
30% des vereinbarten Arrangementpreises oder
mindestens CHF 500.—pro Person bei Erhalt der
Auftragsbestätigung; Restbetrag zahlbar 45 Tage
vor der Abreise.
-
·
Falls Sie nur eine Unterkunft, einen Mietwagen,
ein Schiff oder ein Landarrangement ohne Flug
buchen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von
CHF 60,-- pro Person oder CHF 120,-- pro
Dossier.
-
-
·
Für Langstrecken-IATA-Tickets, die sofort nach
der Reservierung ausgestellt werden müssen:
-
CHF 80,- Bearbeitungsgebühr pro Person.
-
·
BAKOUATOURS berechnet keine Bearbeitungsgebühr
(Dossierkosten) bei Reservierung eines
Pauschalarrangements (Flug/Hotel/Betreuung vor
Ort) oder „Fly & Drive“, bei einem
Mindestaufenthalt von einer Woche.
-
·
Bei „Spezialarrangements“ (Linien-, Charter-
oder Privatflüge, Mietobjekte, etc.) gelten die
auf Ihrer Auftragsbestätigung gesondert
aufgeführten Reservierungs- und
Annullierungsbedingungen.
-
·
Der bei der Reservierung genannte Name (u.a.
auch Doppelnamen) muss unbedingt dem im
Reisepass eingetragenen Namen entsprechen;
jegliche Haftung für durch spätere
Namensänderungen entstehende Kosten ist
ausgeschlossen.
|
2.
Änderungskosten
Bei Änderung eines Namen, der Unterbringung oder des Fluges
werden die Kosten der Leistungsträger angerechnet.
-
NOTA:
Es ist nicht auszuschliessen, dass in ganz bestimmten Fällen
eine Leistungsänderung kostenlos erfolgen kann.
|
|
3. Annullationsbedingungen
·
Folgende Annullierungspauschalen werden den Reiseteilnehmern in
Rechnung gestellt:
A)
Für Arrangements:
-
·
CHF 200,-- pro Person als Aufwandsentschädigung im Falle
einer definitiven Reservierung und bei Erhalt der Rechnung
-
·
CHF 500.-- pro Person für alle Tickets, die auf Anforderung
der Fluggesellschaft ausgestellt wurden
-
·
60-36 Tage vor der Abreise: 20 % des
Arrangementpreises oder min. CHF 500.-- pro Person
-
·
35-21 Tage vor der Abreise: 30% des
Arrangementpreises
-
·
20-08 Tage vor der Abreise: 50% des
Arrangementpreises
-
·
07-00 Tage vor der Abreise: 100% des Arrangementpreises
-
·
Bei Nichterscheinen (NO SHOW) am Flughafen am Tag der
Abreise: 100% Verlust
B)
Für Landarrangements und Schifftranfers, ohne gesondert aufgeführte
Spezialkonditionen in der Auftragsbestätigung
-
·
mehr als 36 Tage vor der Abreise CHF 300.--pro Person
-
·
35-16 Tage vor der Abreise: 50% des Landarrangementpreises
-
·
15-00 Tage vor der Abreise: 100% des Landarrangementpreises
-
·
Diese Bedingungen schliessen eine evtl. Fakturierung für
Bearbeitungsgebühren nicht aus.
|
|
4. Spezielle Annullationsbedingungen zum Jahreswechsel für alle
Abreisedaten zwischen dem 14.12. und 15.01.
Für Arrangements:
-
·
CHF 200.-- pro Person als Aufwandsentschädigung im Falle
einer definitiven Reservierung und bei Erhalt der Rechnung
-
·
CHF 500.-- pro Person für alle Tickets, die auf Anforderung
der Fluggesellschaft ausgestellt wurden
-
·
60-36 Tage vor der Abreise: 20 % des
Arrangementpreises oder min. CHF 500.-- pro Person
-
·
35-21 Tage vor der Abreise: 50 % des
Arrangementpreises
-
·
20-00 Tage vor der Abreise: 100 % des Arrangementpreises
-
·
Bei Nichterscheinen (NO SHOW) am Flughafen am Tag der
Abreise: 100% Verlust
|
|
5.
Spezialklauseln für den Fall der Änderung der Reservation
oder der Annullation
-
·
Bakouatours behält sich das Recht vor, Spezialklauseln
einzuführen, auf welche in jeder
-
Bestätigung jedoch ausdrücklich hingewiesen wird.
-
·
(Beispiele: Flugtickets, welche sofort auszustellen sind;
Flugtickets, welche im Falle von Änderungen oder Annullation
nicht rückvergütet werden; Vermietung von Unterkünften oder
Schiffen,
-
Überweisung von Anzahlungen; verschiedene Sonderangebote;
jede Leistung, deren
-
Spezialbestimmungen in der Bestätigung präzisiert wird.)
|
|
6.
Annullationskostenversicherung & Rückführung (
Rapatriierung)
-
·
Eine kombinierte Annullationskosten- und
Rückführungsversicherung (Rapatriierung) muss vor der
Abreise abgeschlossen werden. Bakouatours erklärt sich
bereit, gegen eine Gebühr, welche vom Reisepreis abhängt,
den Abschluss einer Versicherung gegen die Risiken bei
Krankheit und Unfall des Reiseteilnehmers oder eines nahen
Verwandten (Eltern, Geschwister) bei ELVIA vorzubereiten,
es sei denn, der Reiseteilnehmer sei bereits gegen diese
Risiken versichert.
-
·
Jeder Reisende wird dringend gebeten sicherzustellen, dass
seine Krankenversicherung auf dem neuesten Stand ist, falls
ein Krankenhausaufenthalt im Ausland (wg. Krankheit oder
Unfall) während der Reise notwendig würde.
|
|
7.
Verantwortlichkeit, Preisänderungen
-
·
Bakouatours haftet nicht für Tariferhöhungen, Verspätungen,
Flugplanänderungen, Streiks sowie sonstige Zwischenfälle im
Zusammenhang mit Transportgesellschaften.
-
·
Bakouatours behält sich das Recht zur Weitergabe von
Preiserhöhungen vor, für welche
-
Bakouatours nicht verantwortlich ist (Ticket- bzw.
Hotelpreiserhöhungen, starke
Währungsschwankungen,...)
|
|
8.
Formelles, Visum, Impfungen
·
Für die französischen Überseedepartements (Martinique –
Guadeloupe – Reunion –
Französisch-Guayana) benötigen Schweizer Bürger lediglich eine gültige Identitätskarte. Wir empfehlen
jedoch einen gültigen Reisepass mitzunehmen.
·
Angehörige anderer Staaten müssen sich bei den Konsulaten bzw.
Botschaften des jeweiligen Reiseziels über die benötigten
Formalitäten informieren.
·
Für Reisen auf die Antillen ist keine Impfung obligatorisch.
Ausser für Reisen nach Französisch-Guayana: hier ist die
Gelbfieberimpfung für die Einreise ebenso
vorgeschrieben wie die Auffrischung der Tetanus- und
Polioimpfung, sofern Sie keinen ausreichenden Schutz
nachweisen können. Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B
werden empfohlen. Vor Antritt einer Reise nach
Französisch-Guayana empfehlen wir Ihnen unsere Rubriken
„Gesundheit“,
„Vorbeugung“ und „Vorbereitung auf die Reise“
-
·
Für Reisen nach
Saint-Martin – Saint-Barthélémy – benötigen Schweizer Bürger
einen gültigen Reisepass.
-
·
Angehörige anderer Staaten müssen sich bei den Konsulaten
bzw. Botschaften des jeweiligen Reiseziels über die
benötigten Formalitäten informieren.
-
·
Impfungen sind nicht obligatorisch.
·
Für Mauritius benötigen Schweizer Bürger einen mind.
6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültigen
Reisepass; Bürger anderer Staaten werden gebeten sich an die
Konsulate oder Botschaften von Mauritius zu wenden.
-
·
Impfungen sind nicht obligatorisch
-
·
Jeder Reiseteilnehmer ist verantwortlich dafür, dass er im
jeweiligen Land im Besitze gültiger
-
Reisepapiere und Gesundheitsnachweise ist.
|
|
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
-
·
Falls einzelne Reisebedingungen nicht eingehalten werden,
bitten wir Sie, sich umgehend an den Leistungserbringer oder
an unseren lokalen Vertreter oder an Bakouatours zu wenden;
wir werden alles daran setzen, das Problem gütlich zu
regeln; sollte dies nicht gelingen, ist
-
ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Basel.
-
·
Jeder Reiseteilnehmer, unabhängig von seiner
Staatsangehörigkeit, anerkennt die Anwendbarkeit
Schweizerischen Rechts und den Gerichtsstand Basel.
|
|
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
-
·
Falls einzelne Reisebedingungen nicht eingehalten werden,
bitten wir Sie, sich umgehend an den Leistungserbringer, an
unseren lokalen Vertreter oder an Bakouatours zu wenden; wir
werden alles daran setzen, das Problem gütlich zu regeln;
sollte dies nicht gelingen, ist
-
ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist Basel.
-
·
Jeder Reiseteilnehmer, unabhängig von seiner
Staatsangehörigkeit, anerkennt die Anwendbarkeit
Schweizerischen Rechts und den Gerichtsstand Basel.
|
|